Samstag, 25. Februar 2017

beliebig ?

Darf man als aufgeklärter Mittel-Europäer
davon ausgehen,
dass in einer legalen Ehe, in der keine
Amtlich bestätigte Gütertrennung vor-
liegt,
vorhandene Güter allen Beteiligten, im
Istfall also dem Ehemann sowie
der Ehefrau in gleichem Maße zustehen,

oder gibt es Hier Ausnahmen von der Re-
gel ?

Spielt es denn wirklich eine Rolle, ob der
Vorgang zwar technisch möglich,
Moralisch jedoch fragwürdig ist ?

Wer bestimmt in einer Zweierbeziehung,
ob ein möglicher Nachkomme eines
vorzeitig Verstorbenen realisiert wird, oder
nicht ?

Steht dies denn nicht alleine dem Eigentümer
Aller Güter zu ?

Mit welchem Recht sollten Dritte "Hier" überhaupt
ein Mitspracherecht besitzen ?

WENN SCHON DER EIGENTÜMER AN EINER SACHE,
NICHT MEHR DARÜBER BESTIMMEN KANN,

MIT WELCHEM  RECHT SIND DANN ANDERE
DAZU BERECHTIGT?

GEBT DER KLÄGERIN IHREN WILLEN,
DENN SIE ALLEINE HAT DIE
VERFÜGUNGSGEWALT ÜBER DAS GEMEINSAME
EIGENTUM !

Mit (UN-)freundlichen Grüßen,

no name - no picture

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