Sonntag, 19. Februar 2017

Excuse-me. ( s'cusi )

In diesem Text, geht es um den Versuch den Straßburger Richtern in's Gewissen zu reden.

An den
Europäischen Gerichtshof
f. Menschenrechte

Straßburg/ France

* Gebot Gottes "du sollst nicht töten"
Im Gegensatz zur liberalen Gesetzgebung innerhalb
des europäischen Staatenbundes.

"Ermöglichung und Duldung".

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf das millionenfache Töten ungeborener
Menschen innerhalb der EU, mitnichten also zu den Morden
an Ungeborenen ( menschliche Existenzen ) teile ich Ihnen Hiermit mit,
dass ich beabsichtige alle Legislativen und ebenso alle Judikativen aller
europäischer Staaten mit Ausnahme Polens,
wegen andauerndem Mord bzw. dem Zulassen von Totschlag an ungeborenen Menschen,

zu verklagen.

Ist die Menschheit Heute schon so weit von Gott entfernt,
dass sie für sich in Anspruch nimmt, Gesetze erlassen zu können,
die in eindeutiger Art und Weise den Geboten des Schöpfergottes
widersprechen?

Gilt der "Lebensschutz" ungeborener Menschen etwa weniger
als der geborener Menschen?

In wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen könnten,
ob eine Klage hinsichtlich dieser Position Aussicht auf Erfolg hat
oder ob sie der Ansicht sind, dass es dazu absolut keine Neuregelung
geben muss, je geben kann oder jemals geben wird.

Wer will, kann die drei "g" beachten, Niemand muss.

Für eine baldige Antwort, wäre in Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

S.K.M.

Datum, damals.: 13.Sept. 2005,
gleiche Adresse wie Heute

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