Dienstag, 19. Juni 2012

Letztbefindlichkeit ?

No Short Story München, den 03.23.2007 17:45 MEZ -Im Stadtcafe- An BVG-Karlsruhe Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Fax an.: 0721 9101 382 *Wegen Fristablauf unzulassig ? *Erörterung weiterer Zulässigkeits-Bedenken Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Bundesrichter, bitte verzeihen Sie mir meine Einsprüche in der Sache eigenverabtwortliche Gewissensfreiheit zu ungunsten der Schwächsten innerhalb unserem Staatswesen. Diese sind rein subjektiver Natur und entsprechen -womöglich- nicht dem vorherrschenden "Zeitgeist". Hätten Sie seinerzeit einen Bezug zum Fundament aller Gesetze zunächst gesucht und diesen danach evtl. gefunden dann bräuchte Heute niemand eine Normenkontroll-Klage anzuregen, denn dann hätten Sie der legislative, die, das Gebot "du sollst nicht töten" zur variablen Notwendigkeit hatten verkommen lassen, evtl. eines gehustet, (?) anstatt zuzulassen, dass in der breiten Masse der Bevölkerung der Eindruck hätte entstehen können,; Töten, wäre der personellen "Letztbefindlichkeit" des/der Einzelnen überlassbar. Siehe .: Gymnasium Erfurt mit 16 Toten. Mit freundlichen Grüßen Mischia Stefan

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