Creator of the New Paradies where life all Humans in an Partnership with God.
Dienstag, 19. Juni 2012
Letztbefindlichkeit ?
No Short Story München, den 03.23.2007
17:45 MEZ
-Im Stadtcafe-
An
BVG-Karlsruhe
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe Fax an.: 0721 9101 382
*Wegen Fristablauf unzulassig ?
*Erörterung weiterer Zulässigkeits-Bedenken
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Damen und Herren Bundesrichter,
bitte verzeihen Sie mir meine Einsprüche in der Sache
eigenverabtwortliche Gewissensfreiheit zu ungunsten der
Schwächsten innerhalb unserem Staatswesen.
Diese sind rein subjektiver Natur und entsprechen -womöglich-
nicht dem vorherrschenden "Zeitgeist".
Hätten Sie seinerzeit einen Bezug zum Fundament aller Gesetze
zunächst gesucht und diesen danach evtl. gefunden dann bräuchte
Heute niemand eine Normenkontroll-Klage anzuregen, denn dann
hätten Sie der legislative, die, das Gebot "du sollst nicht töten"
zur variablen Notwendigkeit hatten verkommen lassen, evtl. eines
gehustet, (?)
anstatt zuzulassen, dass in der breiten Masse der Bevölkerung der
Eindruck hätte entstehen können,;
Töten, wäre der personellen "Letztbefindlichkeit" des/der Einzelnen
überlassbar.
Siehe .: Gymnasium Erfurt mit 16 Toten.
Mit freundlichen Grüßen
Mischia Stefan
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